Informationen zu beglaubigte Übersetzungen
Unsere Plattform für beglaubigte Übersetzungen verbindet Sie mit vereidigten Übersetzer*innen, die erstklassige Qualität sicherstellen. Mit nur einem Schritt erhalten Sie ein unverbindliches Angebot inklusive Liefertermin. Im Anschluss können Sie Ihre beglaubigte Übersetzung in zwei weiteren Schritten bequem bestellen und sicher onlinebezahlen. So bekommen Sie Ihre Übersetzung pünktlich und ohne Stress.
● Öffentlich bestellte Übersetzer*innen
● In allen Sprachen verfügbar
● Preis berechnen und sicher online bezahlen
● PDF per E-Mail und Papierausdruck per Post
● Termingerechte Lieferung in 2–3 Arbeitstagen
Benötigen Sie eine Übersetzung zur Vorlage bei einem Amt, einer Behörde oder bei Gericht? Eine normale Übersetzung reicht hier nicht aus. In diesem Fall benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente. Über unsere Plattform können wir Ihren Auftrag schnell und sicher an vereidigte Übersetzer*innen vermitteln, die eine Übersetzung mit Beglaubigung für Sie anfertigen. Fragen Sie ein unverbindliches Angebot an!
Eine beglaubigte Übersetzung wird durch vereidigte Übersetzer*innen erstellt, welche von einem deutschen Gericht zertifiziert sind.
Diese Sprachexperten werden auch beeidigte, allgemein ermächtigte oder öffentlich bestellte Übersetzer*innen genannt und sind in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank registriert.
Wenn Sie uns mit der Anfertigung einer beglaubigten Übersetzung beauftragen, können Sie sicher sein, dass wir nur mit vereidigten, ermächtigten oder öffentlich bestellten Übersetzer*innen arbeiten, die unsere strengen Qualitätsanforderungen erfüllen. Wir liefern Ihnen eine fehlerfreie und korrekt beglaubigte Übersetzung innerhalb weniger Arbeitstage. Mit Stempel, Beglaubigungsvermerk und Unterschrift bestätigen unsere Übersetzer*innen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung und geben an, ob das Original oder eine
Kopie vorlag. Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung im PDF-Format, auf Wunsch auch als Papierversion per Einschreiben. So können Sie sicher sein, eine professionelle und rechtswirksame Übersetzung für den offiziellen Gebrauch zu erhalten.
Der Übersetzerberuf ist nicht geschützt, daher kann sich jede*r Sprachdienstleister*in als Übersetzer*in bezeichnen. Die Bezeichnung „allgemein beeidigter oder ermächtigter Übersetzer“ ist hingegen rechtlich anerkannt und geschützt.
Für Ämter, Behörden und Gerichte benötigen Sie immer eine rechtswirksame Übersetzung von einem beeidigten Übersetzerin. Sparen Sie nicht am falschen Ende, denn eine nicht rechtswirksame Übersetzung wird abgelehnt. Beauftragen Sie daher immer allgemein beeidigte oder ermächtigte Übersetzer*innen. Wir arbeiten ausschließlich mit Fachleuten zusammen, die auch in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank registriert sind.
Für die Verwendung einer beglaubigten Übersetzung im Ausland benötigen Sie oft eine Apostille oder Legalisation. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung einer Apostille oder Legalisation für Ihre beglaubigte Übersetzung.
Ich habe bei ihnen bereits zwei beglaubigte Übersetzungen, einen Universitätstitel und eine Geburtsurkunde, ins Englische und Niederländische bestellt. Die Übersetzungen waren in beiden Fällen sauber und schnell (3 Werktage). Sie haben auch eine schnelle Antwort auf jede Frage. Empfohlen.
Dieser Service war ausgezeichnet. Sie haben in allen Phasen der Übersetzung umgehend mit mir kommuniziert.
Die Dienstleistungen mögen etwas teuer erscheinen, aber der Service war schnell und effektiv. Die beiden Übersetzer, mit denen ich zu tun hatte, gaben mir zudem gute Ratschläge zu den benötigten Dokumenten und waren sehr hilfsbereit. Ich würde ihre Dienste definitiv wieder in Anspruch nehmen!
Unser Prozess ist einfach und transparent: In nur wenigen Schritten gelangen Sie zu Ihrer beglaubigten Übersetzung:
Berechnen Sie sofort den Preis und das Lieferdatum.
Sofortangebot anfragen